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  • Xceed ChauffeurChauffeur- und Limousinenservice
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  • Xceed MarketingPositionierung und Auftritt
  • Xceed PatientsPatientenfahrten
  • Alle Bereiche

Der Ursprung des Hauses. Chauffeur- und Limousinenservice in München und Süddeutschland, mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Chauffeuren.

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Veranstaltungen, die ohne sichtbaren Aufwand funktionieren. Von der ersten Skizze bis zur Abfahrt des letzten Gastes.

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Positionierung und Sichtbarkeit, gemeinsam mit unseren Partnern. Am stärksten dort, wo ein echter Anlass dahintersteht.

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Fahrten zu Behandlung, Klinik und Reha. Planbar, würdevoll und mit Zeit statt Taktung.

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Hand eines Chauffeurs im Anzug am Lenkrad
Festsaal mit Marmorsäulen und Kristallleuchtern
Floristin arrangiert Blumen für eine Veranstaltung
Physiotherapeut behandelt das Knie eines Patienten
  • UnternehmensprofilEckdaten
  • ManagementFührung
  • GeschichteFamilie und Herkunft
  • StrategieWie wir wachsen
  • Xceed in AschheimStandort
  • Überblick

Unternehmensprofil

Xceed Concierge Services GmbH, Aschheim bei München. Eine familiengeführte Gruppe mit vier Bereichen und einem gemeinsamen Maßstab.

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Management

Drei Verantwortliche, klar getrennte Zuständigkeiten, kurze Wege. Wer mit uns spricht, spricht mit jemandem, der entscheiden kann.

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Geschichte

Ein Haus aus Bayern, von einer Familie geführt. Gewachsen ist nicht der Anspruch, sondern der Umfang dessen, wofür wir geradestehen.

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Strategie

Wir wachsen anders als der übliche Betrieb. Nicht über Fahrzeugzahl und Preis, sondern über Bindung und Ausführung.

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Xceed in Aschheim

Der Standort ist eine Entscheidung über Wege, nicht über Adressen.

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Diana Dietl vor dem Businesscenter Humboldtpark in Aschheim bei München
Das Management der Xceed Unternehmensgruppe vor der S-Klasse in München
Bayerischer See vor den Alpen
Geschwungene Fassade mit parallelen Linien
Diana Dietl vor dem Businesscenter Humboldtpark in Aschheim bei München
  • HaltungUmgang mit Menschen
  • PrioritätenWas Vorrang hat
  • NachhaltigkeitWas wir ändern
  • EngagementBeteiligung und New Work
  • LeitbildDer Anspruch
  • Compliance CenterRegeln und Meldewege
  • Überblick

Haltung

Wie wir mit Menschen umgehen. Mit denen, die bei uns arbeiten, und mit denen, die bei uns einsteigen.

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Prioritäten

Was Vorrang hat, wenn sich Ziele widersprechen. Eine Rangfolge, die wir im Zweifel anwenden.

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Nachhaltigkeit

Mobilität verbraucht Ressourcen. Wir sagen, was wir daran ändern, und ebenso, was wir nicht behaupten.

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Engagement

Beteiligung statt Ansage. New Work in einem Betrieb, in dem jemand um fünf Uhr morgens vor einer Tür steht.

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Leitbild

Wofür dieses Haus steht, in eigenen Worten.

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Compliance Center

Regeln, Zuständigkeiten und Meldewege an einer Stelle. Damit niemand suchen muss, wenn es darauf ankommt.

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Hand eines Chauffeurs im Anzug am Lenkrad
Geschwungene Fassade mit parallelen Linien
Kurvenreiche Strasse durch einen dichten Wald von oben
Hand eines Chauffeurs im Anzug am Lenkrad
Historische Architektur im Zentrum von Muenchen
Klare Betonarchitektur in der Untersicht
  • PartnerschaftenZusammenarbeit
  • VertrauensregisterBundesverbraucherhilfe
  • Überblick

Partnerschaften

Mit wem wir zusammenarbeiten und wofür wir uns prüfen lassen.

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Vertrauensregister

Xceed hat das Audit bestanden und ist in das Vertrauensregister aufgenommen.

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Feldherrnhalle und Odeonsplatz in München
Klare Betonarchitektur in der Untersicht
Bereiche
  • Xceed Chauffeur
  • Xceed Events
  • Xceed Marketing
  • Xceed Patients
Unternehmen
  • Unternehmensprofil
  • Management
  • Geschichte
  • Strategie
  • Xceed in Aschheim
Verantwortung
  • Haltung
  • Prioritäten
  • Nachhaltigkeit
  • Engagement
  • Leitbild
  • Compliance Center
Partnerschaften
  • Partnerschaften
  • Vertrauensregister
NewsroomKontakt
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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Chauffeur- und Mietwagenleistungen

Xceed Concierge Services GmbH
Max-Planck-Straße 4
85609 Aschheim

Stand: 11. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Chauffeur- und Mietwagenleistungen zwischen der Xceed Concierge Services GmbH (nachfolgend Xceed) und dem Auftraggeber. Sie gelten sowohl für Einzelfahrten und Transfers als auch für Stundencharter, Tagestouren und Kolonnenfahrten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Xceed ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Xceed erbringt die Leistungen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Eine Beförderung im Sinne des Taxenverkehrs findet nicht statt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Die daraufhin automatisch versendete Buchungseingangsbestätigung dokumentiert den Zugang der Anfrage.

Über die Buchungsstrecke wird ausschließlich eine Buchungsanfrage abgesendet. Die unmittelbar danach automatisch versendete Buchungseingangsbestätigung dokumentiert allein den Zugang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar.

Der Vertrag kommt erst mit der gesonderten, ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch Xceed zustande. Xceed prüft jede Anfrage aktiv und bestätigt sie so bald wie möglich, in der Regel innerhalb einer Stunde nach Eingang. Mit dieser Bestätigung ist die Buchung für beide Seiten bindend.

Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage keine Rückmeldung von Xceed, gilt die Anfrage als nicht angenommen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande und dem Auftraggeber entstehen keine Kosten.

Der Auftraggeber kann seine Buchungsanfrage bis zur Buchungsbestätigung jederzeit widerrufen. Dafür genügt eine formlose E-Mail an reservations@xceed-concierge.com mit dem Hinweis, dass von der Buchung kein Gebrauch gemacht werden soll. Nach erfolgter Buchungsbestätigung gelten die Stornierungsregelungen dieser Bedingungen.

Xceed behält sich vor, Buchungsanfragen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Leistung nicht verfügbar ist oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.

3. Leistungsumfang

Geschuldet ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs der gebuchten Kategorie mit einem Chauffeur für die vereinbarte Strecke oder die vereinbarte Dauer. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Chauffeur besteht nicht. Xceed ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug einzusetzen.

Sofern der Auftraggeber eine Sprache für die Kommunikation im Fahrzeug auswählt, setzt Xceed einen Chauffeur ein, der diese Sprache beherrscht. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, informiert Xceed den Auftraggeber vor der Fahrt.

Angaben zur Fahrzeit sind Schätzungen auf Grundlage der üblichen Verkehrslage. Verzögerungen durch Verkehr, Witterung, Baustellen oder behördliche Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, sofern Xceed sie nicht zu vertreten hat.

4. Kolonnenfahrten

Werden mehrere Fahrzeuge für denselben Termin gebucht, erbringt Xceed die Leistung als koordinierte Kolonne. Disposition, Abstimmung der Fahrzeuge untereinander, gemeinsame Anfahrt und einheitliche Ankunft sind im Fahrpreis enthalten. Ab drei Fahrzeugen gewährt Xceed einen Nachlass von 10 % auf den Fahrpreis.

Protokollarische Anforderungen, Begleitfahrzeuge, Flaggenführung sowie Abstimmungen mit Behörden oder Sicherheitsdiensten sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand berechnet.

5. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Buchungsstrecke wird der enthaltene Umsatzsteuerbetrag gesondert ausgewiesen.

Der Fahrpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste: bei Transfers nach den dort genannten Festpreisen oder, für nicht gelistete Strecken, nach dem Kilometerpreis der gewählten Fahrzeugkategorie, bei Stunden-, Tages- und Ausflugsbuchungen nach der gebuchten Dauer und den darin enthaltenen Kilometern. Der Fahrpreis wird vor Abschluss der Buchung ausgewiesen.

Nicht im Preis enthalten sind Leistungen, die während der Fahrt zusätzlich beauftragt werden, insbesondere zusätzliche Kilometer, zusätzliche Stunden, weitere Zwischenstopps sowie Maut-, Park- oder Fährgebühren außerhalb der ursprünglichen Streckenplanung. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet.

6. Wartezeiten

Bei Abholungen am Flughafen sind bis zu 60 Minuten ab der tatsächlichen Landung kostenfrei. Bei allen übrigen Abholungen sind bis zu 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit kostenfrei. Darüber hinausgehende Wartezeit wird je angefangene Stunde zum Stundensatz der gewählten Fahrzeugkategorie berechnet.

Erscheint der Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit, gilt die Fahrt als nicht angetreten. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

7. Zahlungsbedingungen

Xceed bietet folgende Zahlungsarten an:

  • Überweisung auf Rechnung. Die Rechnung wird nach der Fahrt gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Kartenzahlung im Fahrzeug. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Fahrt über das mitgeführte Terminal des Chauffeurs. Akzeptiert werden gängige Kredit- und Debitkarten.

Bei Zahlungsverzug ist Xceed berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8. Stornierung und Umbuchung

Bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle Fahrpreis fällig.

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform bei Xceed unter reservations@xceed-concierge.com oder telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung genannten Rufnummer.

Umbuchungen von Datum, Uhrzeit oder Strecke sind bis 24 Stunden vor der Abholzeit kostenfrei möglich, soweit die gewünschte Leistung verfügbar ist. Ergibt sich aus der Umbuchung ein höherer Preis, ist die Differenz zu entrichten.

Bei Kolonnenfahrten und Sonderleistungen mit Vorlaufkosten, insbesondere Blumenschmuck, Begleitfahrzeugen oder reservierten Zusatzkapazitäten, können abweichende Fristen gelten. Xceed weist hierauf vor Vertragsschluss gesondert hin.

9. Pflichten des Fahrgasts

Den Anweisungen des Chauffeurs zur Sicherheit im Fahrzeug ist Folge zu leisten. Die gesetzliche Anschnallpflicht gilt uneingeschränkt. In allen Fahrzeugen gilt Rauchverbot, dies umfasst auch elektronische Zigaretten.

Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Auftraggeber haftet für Verunreinigungen und Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Xceed berechnet in diesen Fällen den tatsächlichen Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand.

Der Chauffeur ist berechtigt, die Beförderung abzulehnen oder abzubrechen, wenn von Fahrgästen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.

10. Gepäck und Fundsachen

Gepäck wird im Rahmen der Kapazität des gebuchten Fahrzeugs befördert. Sperrgepäck ist bei der Buchung anzugeben. Wertgegenstände, Dokumente und technische Geräte sind im Fahrgastraum mitzuführen.

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden 30 Tage verwahrt. Die Rücksendung erfolgt auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

11. Haftung

Xceed haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Xceed, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Xceed nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für das Erreichen von Anschlüssen, insbesondere von Flügen, Zügen und Terminen, haftet Xceed nur, soweit die Verzögerung von Xceed zu vertreten ist. Dem Auftraggeber wird empfohlen, ausreichende Zeitpuffer einzuplanen.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Straßensperrungen und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

13. Datenschutz

Xceed verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Bei Buchungen für Dritte sichert der Auftraggeber zu, zur Übermittlung der Daten des Fahrgasts berechtigt zu sein.

Es gilt die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Xceed ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

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  • +49 151 70523280
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Siegel: Eingetragen im Vertrauensregister der Bundesverbraucherhilfe, Xceed Concierge Services GmbH, Register-Nr. VR-2026-0003
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