Buchen Sie eine Fahrt für das Oktoberfest 2026

Xceed Concierge Services GmbH
Max-Planck-Straße 4
85609 Aschheim

Stand: 29. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Chauffeur- und Mietwagenleistungen zwischen der Xceed Concierge Services GmbH (nachfolgend Xceed) und dem Auftraggeber. Sie gelten sowohl für Einzelfahrten und Transfers als auch für Stundencharter, Tagestouren und Kolonnenfahrten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn Xceed ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Xceed erbringt die Leistungen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Eine Beförderung im Sinne des Taxenverkehrs findet nicht statt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden der Buchungsanfrage gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Die daraufhin automatisch versendete Buchungseingangsbestätigung dokumentiert den Zugang der Anfrage.

Über die Buchungsstrecke wird ausschließlich eine Buchungsanfrage abgesendet. Die unmittelbar danach automatisch versendete Buchungseingangsbestätigung dokumentiert allein den Zugang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar.

Der Vertrag kommt erst mit der gesonderten, ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch Xceed zustande. Xceed prüft jede Anfrage aktiv und bestätigt sie so bald wie möglich, in der Regel innerhalb einer Stunde nach Eingang. Mit dieser Bestätigung ist die Buchung für beide Seiten bindend.

Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage keine Rückmeldung von Xceed, gilt die Anfrage als nicht angenommen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande und dem Auftraggeber entstehen keine Kosten.

Der Auftraggeber kann seine Buchungsanfrage bis zur Buchungsbestätigung jederzeit widerrufen. Dafür genügt eine formlose E-Mail an reservations@xceed-concierge.com mit dem Hinweis, dass von der Buchung kein Gebrauch gemacht werden soll. Nach erfolgter Buchungsbestätigung gelten die Stornierungsregelungen dieser Bedingungen.

Xceed behält sich vor, Buchungsanfragen abzulehnen, insbesondere wenn die gewünschte Leistung nicht verfügbar ist oder Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung vorliegen.

3. Leistungsumfang

Geschuldet ist die Bereitstellung eines Fahrzeugs der gebuchten Kategorie mit einem Chauffeur für die vereinbarte Strecke oder die vereinbarte Dauer. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Chauffeur besteht nicht. Xceed ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug einzusetzen.

Sofern der Auftraggeber eine Sprache für die Kommunikation im Fahrzeug auswählt, setzt Xceed einen Chauffeur ein, der diese Sprache beherrscht. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, informiert Xceed den Auftraggeber vor der Fahrt.

Angaben zur Fahrzeit sind Schätzungen auf Grundlage der üblichen Verkehrslage. Verzögerungen durch Verkehr, Witterung, Baustellen oder behördliche Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, sofern Xceed sie nicht zu vertreten hat.

4. Kolonnenfahrten

Werden mehrere Fahrzeuge für denselben Termin gebucht, erbringt Xceed die Leistung als koordinierte Kolonne. Der hierfür ausgewiesene Kolonnenzuschlag deckt die Disposition, die Abstimmung der Fahrzeuge untereinander, die gemeinsame Anfahrt und eine einheitliche Ankunft ab. Er fällt ab dem zweiten Fahrzeug je zusätzlichem Fahrzeug an.

Protokollarische Anforderungen, Begleitfahrzeuge, Flaggenführung sowie Abstimmungen mit Behörden oder Sicherheitsdiensten sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand berechnet.

5. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Buchungsstrecke werden der Nettobetrag und der Bruttobetrag getrennt ausgewiesen.

Der Fahrpreis richtet sich bei Transfers nach dem Grundpreis der gewählten Fahrzeugkategorie und der gefahrenen Strecke, bei Stundencharter nach der gebuchten Dauer. Zuschläge für Nachtfahrten, gesetzliche Feiertage, Flughafenverkehr, Zusatzleistungen und Kolonnenfahrten werden vor Abschluss der Buchung transparent ausgewiesen.

Nicht im Preis enthalten sind Leistungen, die während der Fahrt zusätzlich beauftragt werden, insbesondere zusätzliche Kilometer, zusätzliche Stunden, weitere Zwischenstopps sowie Maut-, Park- oder Fährgebühren außerhalb der ursprünglichen Streckenplanung. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand nachberechnet.

6. Wartezeiten

Bei Abholungen am Flughafen sind bis zu 60 Minuten ab der tatsächlichen Landung kostenfrei. Bei allen übrigen Abholungen sind bis zu 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit kostenfrei. Darüber hinausgehende Wartezeit wird anteilig nach dem hinterlegten Wartezeitensatz berechnet.

Erscheint der Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit, gilt die Fahrt als nicht angetreten. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis fällig.

7. Zahlungsbedingungen

Xceed bietet folgende Zahlungsarten an:

  • Überweisung auf Rechnung. Die Rechnung wird nach der Fahrt gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • SEPA-Lastschrift. Der Auftraggeber erteilt Xceed ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt frühestens fünf Kalendertage nach Rechnungsstellung. Die Vorabankündigung erfolgt mit der Rechnung.
  • Kartenzahlung im Fahrzeug. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach der Fahrt über das mitgeführte Terminal des Chauffeurs. Akzeptiert werden gängige Kredit- und Debitkarten.

Bei Zahlungsverzug ist Xceed berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8. Stornierung und Umbuchung

Bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle Fahrpreis fällig.

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform bei Xceed unter reservations@xceed-concierge.com oder telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung genannten Rufnummer.

Umbuchungen von Datum, Uhrzeit oder Strecke sind bis 24 Stunden vor der Abholzeit kostenfrei möglich, soweit die gewünschte Leistung verfügbar ist. Ergibt sich aus der Umbuchung ein höherer Preis, ist die Differenz zu entrichten.

Bei Kolonnenfahrten und Sonderleistungen mit Vorlaufkosten, insbesondere Blumenschmuck, Begleitfahrzeugen oder reservierten Zusatzkapazitäten, können abweichende Fristen gelten. Xceed weist hierauf vor Vertragsschluss gesondert hin.

9. Pflichten des Fahrgasts

Den Anweisungen des Chauffeurs zur Sicherheit im Fahrzeug ist Folge zu leisten. Die gesetzliche Anschnallpflicht gilt uneingeschränkt. In allen Fahrzeugen gilt Rauchverbot, dies umfasst auch elektronische Zigaretten.

Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Auftraggeber haftet für Verunreinigungen und Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Xceed berechnet in diesen Fällen den tatsächlichen Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand.

Der Chauffeur ist berechtigt, die Beförderung abzulehnen oder abzubrechen, wenn von Fahrgästen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.

10. Gepäck und Fundsachen

Gepäck wird im Rahmen der Kapazität des gebuchten Fahrzeugs befördert. Sperrgepäck ist bei der Buchung anzugeben. Wertgegenstände, Dokumente und technische Geräte sind im Fahrgastraum mitzuführen.

Im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände werden 30 Tage verwahrt. Die Rücksendung erfolgt auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.

11. Haftung

Xceed haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Xceed, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Xceed nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für das Erreichen von Anschlüssen, insbesondere von Flügen, Zügen und Terminen, haftet Xceed nur, soweit die Verzögerung von Xceed zu vertreten ist. Dem Auftraggeber wird empfohlen, ausreichende Zeitpuffer einzuplanen.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Straßensperrungen und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

13. Datenschutz

Xceed verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Bei Buchungen für Dritte sichert der Auftraggeber zu, zur Übermittlung der Daten des Fahrgasts berechtigt zu sein.

Es gilt die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Xceed ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.